Fahrstunden

Der praktische Unterricht besteht aus der Grundausbildung und den besonderen Ausbildungsfahrten.

Während der Grundausbildung lernt der Fahrschüler das Fahrzeug sicher zu beherrschen und auch schwierige Verkehrssituationen zu bewältigen. Nachdem dieses Ziel erreicht ist, kann mit den besonderen Ausbildungsfahrten (Sonderfahrten) gestartet werden.

Schwerpunktmäßig beziehen sich die Sonderfahrten auf das Verhalten auf Autobahnen, Land- und Bundesstraßen sowie Fahrten bei Dunkelheit.

Die Anzahl der zu absolvierenden besonderen Ausbildungsfahrten ist gesetzlich festgelegt und ist davon abhängig, ob der Fahrschüler bereits eine Fahrerlaubnis besitzt:

Anzahl der Fahrten zu je 45 Minuten

VorbesitzKlasseÜberlandfahrtAutobahnfahrtNachtfahrtGesamt
---B54312
---A154312
---A254312
---A54312
A1*A2*3216
A2*A*3216
BBE3115
C1C3115
BC52310
CCE52310

*bei mind. 2-jährigem Vorbesitz sind keine besonderen Ausbildungsfahrten notwendig


Sonderregelung bei den Klassen C/CE

Wird die Anhängerklasse CE zusammen mit der Führerscheinklasse C absolviert, so können die besonderen Ausbildungsfahrten gekürzt werden.

Dann gilt folgende Tabelle:

KlassenArtÜberlandfahrtAutobahnfahrtNachtfahrtGesamt
C und CEohne Anhänger3104
mit Anhänger52310
Gesamt83314