Die BKF-Weiterbildung
Bus- und Lkw-Fahrer sind dazu verpflichtet, alle 5 Jahre eine Weiterbildung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) zu absolvieren. Diese gesetzliche Verpflichtung gilt seit dem 10. September 2008 (Personenverkehr) beziehungsweise seit dem 10. September 2009 (Güterverkehr). Sie betrifft alle Fahrer, die gewerbliche Fahrten mit Fahrzeugen der Klassen C/CE, C1/C1E, D1/D1E, D/DE durchführen. Der Fahrer muss die LKW- oder Busweiterbildung in einem EU-Mitgliedsland erwerben, in dem er beschäftigt ist oder wohnt. Dafür absolviert der Fahrer eine 35-Stunden-Schulung in Einheiten von 7 Zeitstunden. Es gibt in der Weiterbildung Lkw oder Bus keine Prüfung. Als Nachweis erhält der Fahrer, wenn er die entsprechenden Teilnahmebescheinigungen vorlegt, von der Behörde einen Fahrerqualifikationsnachweis (vorher Schlüsselzahl 95) im Scheckkartenformat.
Folgende Module werden angeboten:
- ECO-Training & Assistenzsysteme
- Sozialvorschriften, Fahrtenschreiber, Unternehmensbild im Güterverkehr
- Unfälle, Notfälle, Schadensprävention
- Gefahrenwahrnehmung, besondere Vorschriften im Güterverkehr
- Sicherung der Ladung