Die BKF-Ausbildung

Um die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen, ein wirtschaftliches Fahren zu ermöglichen und einen gemeinsamen Bildungsstand innerhalb der EU zu schaffen, hat der Gesetzgeber das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz verabschiedet. Beim erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klassen C- oder D seit dem 10.09.2009 müssen Kraftfahrer im Güter- oder Personenverkehr eine zusätzliche Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation nachweisen. Wer seine Fahrerlaubnis der Klasse C bzw. D vor dem 10.09.2009 erworben hat, gilt kraft Gesetzes als grundqualifiziert. Die o.g. Grundqualifikation wird durch eine Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer(in) oder Fachkraft im Fahrbetrieb erworben. Die beschleunigte Grundqualifikation kann in unserer Fahrschule erworben werden.

 

Beschleunigte Grundqualifikation

Als Teilnehmer der beschleunigten Grundqualifikation müssen Sie eine schriftliche, 90-minütige Prüfung bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer ablegen. Um zu dieser Prüfung zugelassen zu werden, ist ein Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung erforderlich. Die Schulung wird in unserer Fahrschule mit einer Gesamtdauer von 140 Stunden (zu jeweils 60 Minuten) durchgeführt.